Objekt­reinigung für Privat­haus­halte

Reinigungsservice auch in Ihrem Wohnzimmer.

Die Grundreinigung eines Hauses oder einer Wohnung bietet sich vor dem Einzug oder nach dem Auszug an.
Ein Mitarbeiter führt eine Glasreinigung in einem Wintergarten durch.
Hier wird eine professionelle Bodengrundreinigung nach einer Bauphase durchgeführt.
Ein Mitarbeiter führt eine Glasreinigung in einem Wintergarten durch.

Haushalts­reinigung

Wir sind auch im Privathaushalt für Sie da. Dabei nehmen wir besondere Rücksicht auf Ihre persönliche Umgebung. Regelmäßige Reinigungsaufgaben wie Staubsaugen oder Bad putzen können wir Ihnen leider nicht abnehmen. Dafür übernehmen wir aber gerne alle Reinigungsaufgaben, die über die Unterhaltsreinigung hinausgehen – Fensterreinigung, Endreinigung oder auch kleine Entrümpelung.

  • Fensterreinigung (Glas- und Rahmenreinigung)
  • Bodenreinigung (Teppich, Parkett, Fliesen)
  • Reinigung von Wintergärten  
  • Bauschlussreinigung vor Einzug oder nach Renovierung
  • „Frühjahrsputz“ für Terrassen, Gartenwege, Einfahrten und ähnliche Verkehrsflächen
  • Reinigung von Zäunen
  • Kleine Entrümpelungen

Unsere Reinigung – Ihr Steuervorteil!

Wussten Sie, dass Sie als privater Haushalt beim Finanzamt einen Teil unserer haushaltsnahen Dienstleistungen von Ihrer Einkommensteuer in Abzug bringen können? 

Zu den steuerbegünstigten Dienstleistungen zählen alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Dazu zählen auch Reinigungsdienstleistungen, die im Haushalt des Steuerpflichtigen (Mieter oder Eigentümer) erbracht werden.