Objektreinigung für Privathaushalte
Reinigungsservice auch in Ihrem Wohnzimmer.
Haushaltsreinigung
Wir sind auch im Privathaushalt für Sie da. Dabei nehmen wir besondere Rücksicht auf Ihre persönliche Umgebung. Regelmäßige Reinigungsaufgaben wie Staubsaugen oder Bad putzen können wir Ihnen leider nicht abnehmen. Dafür übernehmen wir aber gerne alle Reinigungsaufgaben, die über die Unterhaltsreinigung hinausgehen – Fensterreinigung, Endreinigung oder auch kleine Entrümpelung.
- Fensterreinigung (Glas- und Rahmenreinigung)
- Bodenreinigung (Teppich, Parkett, Fliesen)
- Reinigung von Wintergärten
- Bauschlussreinigung vor Einzug oder nach Renovierung
- „Frühjahrsputz“ für Terrassen, Gartenwege, Einfahrten und ähnliche Verkehrsflächen
- Reinigung von Zäunen
- Kleine Entrümpelungen
Unsere Reinigung – Ihr Steuervorteil!
Wussten Sie, dass Sie als privater Haushalt beim Finanzamt einen Teil unserer haushaltsnahen Dienstleistungen von Ihrer Einkommensteuer in Abzug bringen können?
Zu den steuerbegünstigten Dienstleistungen zählen alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Dazu zählen auch Reinigungsdienstleistungen, die im Haushalt des Steuerpflichtigen (Mieter oder Eigentümer) erbracht werden.